Das Redaktionsteam bei der
Vorbereitung des Wegweisers
S T A D T
H E R Z O G E N R A T H
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1. Wen kann ich fragen?
1.1 Koordinationsbüro Rund ums Alter
Viele Informationen erhalten Sie im
Koordinationsbüro im Fachbereich
„Soziales & bürgerschaftliches Engagement“
der Stadt Herzogenrath.
Das Koordinationsbüro versteht sich als zentrale Anlaufstelle
für alle Fragen rund ums Älterwerden bzw.
Behinderung.
Vielfältige Aufgaben laufen hier neben der täglichen
Beratung zusammen. Einige Beispiele:
■■ zentrale Anlaufstelle für Seniorinnen und Senioren
und Menschen mit Behinderung sowie deren Angehörige
■■ Begleitung des Behindertenforums und des Seniorenbeirates
■■ Vorbereitung und Organisation von Veranstaltungen
■■ Begleitung der offenen Seniorentreffs in allen drei
Stadtteilen
■■ Vernetzung von Angeboten und Unterstützung verschiedener
Projekte
■■ Internetpflege/Öffentlichkeitsarbeit
■■ Erstellung von Informationsbroschüren (u. a. Wissenswertes;
Wegweiser)
■■ Mitarbeit in verschiedenen Netzwerken der Stadt
Herzogenrath und der StädteRegion Aachen
Stadtverwaltung Herzogenrath
Rathausplatz 1, 52134 Herzogenrath
Kerstin Harings, Zimmer 22
( 0 24 06/83-4 48
kerstin.harings@herzogenrath.de
1.2 Behindertenforum
Hinkommen – Reinkommen – Klarkommen
Am 26.09.1995 hat sich der Arbeitskreis
„Behindertenforum“ gegründet.
1994 wurde in Artikel 3 des Grundgesetzes folgender
Satz zugefügt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung
benachteiligt werden.“
Das Behindertenforum hat sich
zum Ziel gesetzt, Integration
und Teilhabe behinderter Menschen
in der Gesellschaft nachhaltig
zu fördern, und zwar im
Besonderen in Herzogenrath.
Im Behindertengleichstellungsgesetz
Nordrhein-Westfalen
(BGG NRW) heißt es, dass Einrichtungen
der Gemeinden für Menschen mit Behinderung
barrierefrei zugänglich sein müssen und dementsprechend
auch genutzt werden können, und zwar
selbstständig „ohne besondere Erschwernis und
grundsätzlich ohne fremde Hilfe“ (§ 4 BGG NRW).
Am 24.02.2009 wurde in Deutschland die UN-Konvention
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
ratifiziert. In der Behindertenrechtskonvention (BRK)
steht, dass jeder Mensch das Recht hat, an sozialen,
kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Prozessen
der Gesellschaft teilzunehmen und diese mitzugestalten
und mitzubestimmen.
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