Betreuungsverein der Diakonie Aachen e.V.
Martinstr. 10 – 12, 52062 Aachen
Nora Schwarzenberg, ( 02 41/9 97 79 66
SKF – Sozialdienst katholischer Frauen Aachen e.V.
Wilhelmstr. 22, 52070 Aachen
Helga Kassim und Elmar Schlösser, ( 02 41/47 04 50
SKM – Katholischer Verein für Soziale Dienste
in Aachen e.V.
Heinrichsallee 56, 52062 Aachen
( 0241/41 35 55 00
Alle Betreuungsvereine unter: www.betreuung-regio-ac.de
6.3 Testament
Streitigkeiten über ein Erbe haben schon manche Familienbeziehungen
zerstört und auch Freundschaften zerbrechen
lassen. Streit um Ihr Erbe können Sie Ihren Erben
jedoch ersparen, wenn Sie rechtzeitig Ihren letzten Willen
in einem Testament kundtun. Ein Testament ist eine
schriftliche Verfügung darüber, wem Ihr Vermögen nach
Ihrem Tode zukommen soll. Das kann durch Beurkundung
bei einem Notar geschehen, der sachkundig berät
und über Konsequenzen von geplanten Verfügungen aufklärt.
Das Testament wird beim Amtsgericht hinterlegt.
Ohne Kosten kann ein Testament selbst aufgesetzt werden.
Dann muss es handschriftlich abgefasst und mit Ort,
Datum und Vor- und Zunamen unterschrieben sein. Der
letzte Wille muss aber eindeutig zum Ausdruck kommen.
Ihr Testament können Sie jederzeit ändern. Ist kein Testament
vorhanden, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
Zentrales Testamentsregister
Wer ein Testament errichtet hat, möchte auch, dass sein
letzter Wille tatsächlich verwirklicht wird. Dies gewährleistet
das Zentrale Testamentsregister. Nachlassverfahren
können schneller und effizienter durchgeführt werden,
weil das zuständige Nachlassgericht vom Zentralen
Testamentsregister darüber informiert wird, ob und welche
erbfolgerelevanten Urkunden zu beachten sind. Zugleich
wird die Verwahrstelle einer Urkunde informiert
und um Ablieferung gebeten. Dadurch wird sichergestellt,
dass der letzte Wille des Erblassers tatsächlich
umgesetzt werden kann. Notarielle Urkunden werden
von vornherein amtlich verwahrt und damit automatisch
vom Zentralen Testamentsregister erfasst. Ein öffentliches
Testament macht meist den kostenpflichtigen Erbschein
überflüssig. Auch eigenhändige Testamente können
im Zentralen Testamentsregister registriert werden.
Dafür müssen diese jedoch in die besondere amtliche
Verwahrung beim Nachlassgericht gebracht werden.
Weitere Informationen unter:
( 08 00/3 55 07 00 (kostenlos)
info@testamentsregister.de
www.testamentsregister.de
6.4 Todesfall
Bei einem Todesfall macht es die persönliche Trauer
oft schwer, klare Gedanken über die zu erledigenden
Formalitäten zu fassen. Die nachfolgenden Hinweise
können dabei helfen:
■■ Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt
■■ Nächste Angehörige informieren
■■ Meldung des Todesfalls beim Standesamt (spätestens
am folgenden Werktag)
■■ Grabstelle besorgen und beim Pfarramt die Beerdigung
anmelden
■■ Bestattungsinstitut einschalten/Todesanzeige aufgeben
■■ Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versicherungsträger
(Rententräger, Krankenkasse usw.)
■■ Abgabe des Testaments beim Nachlassgericht
■■ Kündigung laufender Verträge, Benachrichtigung
von Vereinen usw.
Bestattungshaus
Pütz
Tel.: 0 24 07 - 918941 | Fax: 0 24 07 - 56 54 28 | Mobil: 01 52 - 33 54 68 75
52134 Herzogenrath · Südstraße 83
www.BestattungshausPütz.de · Bestattungen-Domizil@t-online.de
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