S T A D T
H E R Z O G E N R A T H
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6. Ich entscheide … auch am Lebensende
6.1 Dokumentenmappe
Wichtige Dokumente: Familienbuch, Testament, Vorsorgemappe,
Versicherungen, Gesundheitszeugnisse,
Krankenkasse usw. sollten zusammenhängend aufbewahrt
und für Angehörige/Freunde bei Bedarf zur Verfügung
stehen.
6.2 Vollmacht oder Vorsorgevollmacht,
Betreuungs- und Patientenverfügung
Jeder Mensch kann in die Lage geraten, nicht mehr seine
Angelegenheiten selbst regeln zu können und ist deshalb
auf Hilfe angewiesen. Ein hohes Maß an Selbstbestimmung
kann durch die rechtzeitige Erstellung von
Vollmachten erreicht werden. Aus diesen Gründen ist es
ratsam, frühzeitig eine Vorsorgemappe anzulegen. Beachten
Sie, dass ein Ehepartner nicht automatisch bevollmächtigt
ist, Angelegenheiten zu regeln.
Wichtige Informationen und
die entsprechenden Anträge
zum Ausfüllen liefert die sogenannte
„Vorsorge-Mappe“
der StädteRegion Aachen.
Diese Mappe ist bei der
Betreuungsbehörde der StädteRegion
Aachen, im Koordinationsbüro
der Stadt Herzogenrath
(siehe Seite 6) und
bei den Betreuungsvereinen erhältlich. Die Roda-
Senioren unterstützen beim Ausfüllen (siehe Seite 8).
Alle Anträge sollten regelmäßig auf ihre Richtigkeit
überprüft werden. Eine notarielle Beurkundung ist
nicht notwendig. Eine Beglaubigung kann durch die
StädteRegion Aachen erfolgen.
Gesetzliche Betreuung
Ist eine eigenverantwortliche Regelung nicht mehr möglich
und keine Vollmacht oder Vorsorgevollmacht erteilt
worden, dann ist eine gesetzliche Vertretung (Betreuung)
von Personen notwendig. In diesem Fall wird durch
das zuständige Amtsgericht eine Betreuung bestellt. Privat
(ehrenamtliche), Vereins- oder Berufsbetreuer/-innen
sollen die Rechte der Betroffenen stärken und sich
intensiv persönlich um sie kümmern.
Anregungen auf Einrichtung einer Betreuung können von
der betroffenen Person selbst, aber auch von jeder anderen
Person direkt beim Amtsgericht Aachen (Betreuungsgericht)
erfolgen. Es wird genau geprüft, auf welchem
Gebieten die Betreuung erforderlich ist. Betreuungen
sind immer befristet und können jederzeit wieder aufgehoben
werden. Bei der Auswahl des Betreuers hat das
Gericht die Wünsche des Betroffenen zu berücksichtigen,
so dass z. B. auch bevorzugt Familienangehörige eingesetzt
werden. Die Bestellung eines Betreuers hat grundsätzlich
keine Auswirkungen auf die Geschäftsfähigkeit
des Betreuten. Die Aufgaben des Betreuers werden seitens
des Gerichtes klar definiert und dieser muss einmal
im Jahr einen Jahresbericht übersenden.
Zu allen Fragen rund um das Thema Betreuung erhalten
sie umfangreiche Beratung durch die Betreuungsbehörde
bei der StädteRegion Aachen und/oder bei
allen Betreuungsvereinen.
Betreuungsbehörde:
StädteRegion Aachen
Amt für soziale Angelegenheiten
Zollernstr. 10, 52070 Aachen
( 02 41/51 98 0
www.staedteregion-aachen.de
Betreuungsvereine:
Beratungszentrum des Diakonischen Werks
im Kirchenkreis Aachen – Betreuungsbüro Alsdorf
Otto-Wels-Str. 2b, 52477 Alsdorf
Herr Prangs, ( 0 24 04/94 95 17
Frau Pitz, ( 0 24 04/94 95 14
/www.staedteregion-aachen.de