2.4 Bildung und Teilhabe
Einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket haben Empfänger von Wohngeld/
Kindergeldzuschlag, Hilfe zum Lebensunterhalt bzw.
Grundsicherung und Leistungen nach dem AsylbLG.
Finanzielle Zuschüsse gibt es u. a. für Mittagessen in
der Kindertageseinrichtung oder Schule, Tagesausflug
oder Klassenfahrt, Teilhabe am sozialen und kulturellen
Leben, zum Schulbedarf und zur Lernförderung.
Stadtverwaltung Herzogenrath
Rathausplatz 1, 52134 Herzogenrath
Stephanie Klein, Zimmer 11 a, ( 0 24 06/83-4 28
Mirjam Küpper, Zimmer 11 a, ( 0 24 06/83-4 29
Empfänger von SGB II erhalten die o. a. Leistungen
beim zuständigen Jobcenter.
2.5 Eingliederungshilfen oder
Persönliches Budget für Menschen
mit Behinderung
Wer nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder
seelisch wesentlich behindert ist oder wem eine solche
Behinderung droht, hat Anspruch auf Leistungen der
Eingliederungshilfe, soweit die Hilfe nicht von einem
vorrangig verpflichteten Leistungsträger – wie Krankenversicherung,
Rentenversicherung oder Agentur für
Arbeit – erbracht wird.
Aufgabe der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten
oder eine vorhandene Behinderung oder deren
Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die Menschen
mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern.
Mit anderen Worten: Die Eingliederungshilfe soll den
Menschen mit Behinderungen zu einem weitgehend en
Leben befähigen. Dazu gehört vor allem, dass er einen
angemessenen Beruf ausüben und möglichst unabhängig
von Pflege leben kann.
Leistungen der Eingliederungshilfe sind so vielfältig, dass
empfohlen wird, hierzu eine Beratung in Anspruch zu nehmen,
und zwar: KoKoBe oder LVR (siehe 1.9, Seite 11)
2.6 Hilfen zur Überwindung besonderer
sozialer Schwierigkeiten oder Hilfe
zur Pflege oder andere Hilfen
Diese Hilfen sind Personen zu gewähren, bei denen besondere
Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten
verbunden sind und sie diese Schwierigkeiten aus
eigener Kraft und mit eigenen finanziellen Mitteln nicht
überwinden können.
Hierzu zählt beispielsweise die Hilfe zur Weiterführung
des Haushalts: Müssen Sie aus gesundheitlichen Gründen
für die Führung Ihres Haushalts fremde Hilfe in
Anspruch nehmen, z. B. für die Wohnungsreinigung,
Wäsche-Versorgung oder zum Einkaufen und ist Ihr
Einkommen so niedrig, dass Sie die anfallenden Kosten
hierfür nicht bezahlen können, so können Sie einen Zuschuss
bzw. die Übernahme der entstehenden Kosten
beantragen.
StädteRegion Aachen
Amt für soziale Angelegenheiten
Zollernstr. 10, 52070 Aachen
( 02 41/519 80
www.staedteregion-aachen.de
2.7 Befreiung von Rundfunk- und
Fernsehgebühren
Die entsprechenden Anträge erhalten Sie an der Infothek
des Rathauses bzw. im Koordinationsbüro Zi. 22.
Oder direkt:
ARD ZDF Deutschlandradio (früher GEZ) –
Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln
( 02 21/50 61-0, Mo. – Fr. 7.00 – 19.00 Uhr
www.rundfunkbeitrag.de/service
2. WAS TUN, WENN DAS EINKOMMEN/DIE RENTE NICHT REICHT? 19
/www.staedteregion-aachen.de
/service