S T A D T
H E R Z O G E N R A T H
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2. Was tun, wenn das Einkommen/die Rente nicht reicht?
Obwohl Deutschland eines der reichsten Länder der
Welt ist, gibt es eine große Anzahl von Menschen, die
von Armut betroffen sind.
Es gibt Möglichkeiten und Mittel, die Ihnen zustehen.
Scheuen Sie sich nicht, den Kontakt zu den jeweiligen
Mitarbeitern aufzunehmen und sich beraten zu lassen.
2.1 Hilfe zum Lebensunterhalt
… ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt
nicht oder nicht ausreichend aus eigenen
Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und
Vermögen, beschaffen können.
Anspruchsberechtigt ist, wer befristet erwerbsunfähig
ist oder eine vorgezogene Altersrente bezieht.
2.2 Grundsicherung
… ist Personen im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung
zu leisten.
Antragsberechtigt sind Personen,
■■ die die Altersgrenze gem. § 41 SGB XII erreicht haben
■■ oder die aus medizinischen Gründen dauerhaft voll
erwerbsgemindert sind und das 18. Lebensjahr vollendet
haben.
Zum Unterhalt werden Kinder bzw. Eltern nur dann herangezogen,
wenn das Kind oder die Eltern gemeinsam
über ein jährliches Gesamteinkommen von über
100.000 Euro verfügen.
Stadtverwaltung Herzogenrath
Rathausplatz 1, 52134 Herzogenrath
Heike Bock, Zimmer 12 a, ( 0 24 06/83-4 26
Stephanie Klein, Zimmer 11 a, (0 24 06/83-4 28
Mirjam Küpper, Zimmer 11 a, ( 0 24 06/83-4 29
Katrin Radermacher, Zimmer 12, (0 24 06/83-4 25
Information Rathaus
2.3 Wohngeld
bekommen auf Antrag einkommensschwache Bürgerinnen
und Bürger zu ihren Wohnkosten. Wohngeld gibt
es sowohl als Mietzuschuss für Personen, die Mieterin
oder Mieter einer Wohnung sind, als auch als Lastenzuschuss
für Eigentümerinnen und Eigentümer von
selbst genutztem Wohnraum.
Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt
von folgenden Faktoren ab:
■■ der Zahl der zum Haushalt rechnenden, vom Wohngeld
nicht ausgeschlossenen Familienmitglieder,
■■ der Höhe des Gesamteinkommens sowie
■■ der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen
zuschussfähigen Miete oder (z. B. bei Eigenheimen)
Belastung.
Stadtverwaltung Herzogenrath
Rathausplatz 1, 52134 Herzogenrath
Angelika Peters, Zimmer 5, ( 0 24 06/83-4 35
Eva Elbern, Zimmer 6, ( 0 24 06/83-4 33
Rathaus